Wärme-Soforthilfe Dezember
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
die Wärmepreisbremse wurde am 17.11.2022 mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzt (EWSG) beschlossen.Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit über die Bundesregierung, einige unserer Kunden bis zum 31.12.2022 direkt zu entlasten. In Ihrer Abrechnung für den Monat Dezember 2022 wird diese Erstattung gesondert ausgewiesen.
Sie können mit einer Entlastung rechnen, wenn:
Weitere kompensationsberechtigten Kundengruppen entnehmen Sie bitte dem EWSG Gesetz.
- Ihr jährlicher Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden (GWh) liegt.
- Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird.
- Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt.
Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung. In dieser muss Ihr Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.
Die tatsächliche Höhe des Entlastungsbetrags hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an einen Beauftragten (PricewaterhouseCoopers) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.
Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:
Weitere Informationen können Sie hier finden:
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- Postanschrift
- Abschlagszahlung-September
- Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
EWSG Gesetz
Ob und in welcher Höhe Sie im Dezember entlastet werden, teilen wir Ihnen gesondert mit.
Bauer Holzenergie
GmbH u. Co. KG
74906 Bad Rappenau
Tel. 07264 / 95070
info@bauer-biomasse.de
Öffnungszeiten
8.00 - 12.00 Uhr 12.30 - 17.00 Uhr
Samstag
9.00 - 12.30 Uhr